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Kasse

Eigenbeleg

Eigenbeleg für Ausgaben ohne Fremdbeleg — mit den nach GoBD erforderlichen Pflichtangaben.

Alle Daten bleiben in Ihrem Browser. Kein Konto, keine Übertragung, kein Tracking der Eingaben.
Ein Eigenbeleg ist steuerlich nur die Ausnahme, nicht die Regel — Finanzämter erkennen ihn nur an, wenn ein Fremdbeleg nachweislich nicht zu beschaffen war (z. B. Parkautomat, Trinkgeld, Kleinbetrag im Ausland). Alle Felder unten sind Pflichtangaben nach den GoBD.

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Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Vorlagen, Berechnungen und Dokumente dienen ausschließlich Schulungs- und Unterstützungszwecken und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Prüfen und testen Sie jedes Ergebnis vor dem produktiven Einsatz. IT Smart Service übernimmt keine Haftung für Missbrauch, Datenverlust oder rechtliche, finanzielle bzw. technische Schäden durch fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung.

Wir richten Ihr Kassensystem oder Ihre Buchhaltungssoftware ein — Beratung, Installation, Schulung, TSE-Anbindung.

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