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Kasse

Bewirtungsbeleg

Bewirtungsbeleg nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG — mit automatischer 70/30-Aufteilung des abziehbaren Anteils.

Alle Daten bleiben in Ihrem Browser. Kein Konto, keine Übertragung, kein Tracking der Eingaben.
Nur geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten sind zu 70% als Betriebsausgabe abziehbar; die Vorsteuer (MwSt.) ist dagegen zu 100% abziehbar. Ort, Anlass und alle Teilnehmer (auch die eigenen Mitarbeiter) sind Pflichtangaben — ohne sie erkennt das Finanzamt den Beleg nicht an.

Absender (Ihre Firma)

Zusatzfelder (erscheinen auf dem PDF)

Nettobetrag0,00 €
MwSt. (100% abziehbar)0,00 €
Abziehbarer Anteil (70% netto)0,00 €
Nicht abziehbarer Anteil (30% netto)0,00 €
Als Betriebsausgabe absetzbar (70%-Anteil + volle MwSt.)0,00 €
Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Vorlagen, Berechnungen und Dokumente dienen ausschließlich Schulungs- und Unterstützungszwecken und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Prüfen und testen Sie jedes Ergebnis vor dem produktiven Einsatz. IT Smart Service übernimmt keine Haftung für Missbrauch, Datenverlust oder rechtliche, finanzielle bzw. technische Schäden durch fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung.

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