Kleinunternehmer-Rechner (§19-Ampel)
Prüft anhand der aktuellen Grenzen (Vorjahr 25.000 €, laufendes Jahr 100.000 €, jeweils netto), ob die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG anwendbar bleibt.
Seit dem Jahressteuergesetz 2024 (gültig ab 1.1.2025) sind beide Grenzwerte Nettobeträge. Wird die Vorjahresgrenze überschritten, entfällt die Kleinunternehmereigenschaft ab dem 1. Januar des Folgejahres. Wird die laufende Jahresgrenze überschritten, entfällt sie ab genau dem Umsatz, der die Grenze überschreitet — nicht erst im Folgemonat.
Die bereitgestellten Vorlagen, Berechnungen und Dokumente dienen ausschließlich Schulungs- und Unterstützungszwecken und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Prüfen und testen Sie jedes Ergebnis vor dem produktiven Einsatz. IT Smart Service übernimmt keine Haftung für Missbrauch, Datenverlust oder rechtliche, finanzielle bzw. technische Schäden durch fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung.
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