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NIS2-Betroffenheits-Check

In wenigen Fragen einschätzen, ob Ihr Unternehmen als 'wichtige' oder 'besonders wichtige' Einrichtung unter das NIS2UmsuCG fällt.

Jetzt prüfen

Diese Einschätzung basiert auf den zum 16.07.2026 recherchierten Regelungen (NIS2UmsuCG, BSIG). Die tatsächliche Einstufung kann von weiteren Details abhängen — keine Rechtsberatung, im Zweifel BSI oder Rechtsberater konsultieren.

So funktioniert's

1

Sektor wählen

Aus den 16 NIS2-Sektoren (Anlage 1/2 BSIG).

2

Größe eingeben

Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme.

3

Einstufung ablesen

Besonders wichtig, wichtig oder nicht betroffen.

Vorteile

Kostenlos
Keine Anmeldung
Lokale Berechnung
Aktueller Rechtsstand
DSGVO-konform

Wissenswertes zu diesem Tool

Was macht dieses Tool?

Ermittelt anhand von Sektor, Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme, ob ein Unternehmen als 'wichtige' oder 'besonders wichtige' Einrichtung unter das NIS2UmsuCG fällt.

Warum gibt es das?

Das NIS2UmsuCG ist seit Dezember 2025 in Kraft und betrifft deutlich mehr Unternehmen als das alte IT-Sicherheitsgesetz — viele wissen nicht, ob sie betroffen sind.

Typische Anwendungsfälle
  • Vor einer BSI-Registrierung die eigene Einstufung klären
  • Prüfen, ob als Zulieferer indirekt Anforderungen gelten
  • Budget für Risikomanagement-Maßnahmen einschätzen
Best Practices & Hinweise
  • Bei Grenzfällen die BSI-Betroffenheitsprüfung offiziell durchführen
  • Risikomanagement-Maßnahmen frühzeitig planen, nicht erst bei Fristablauf

Häufige Fragen

Ist das NIS2-Gesetz in Deutschland schon in Kraft?

Das NIS2UmsuCG ist seit 6. Dezember 2025 in Kraft. Die BSI-Registrierungsfrist (§33 BSIG) war der 6. März 2026; das BSI gewährt bis 31. Juli 2026 eine Durchsetzungs-Nachfrist — das ändert nichts an der gesetzlichen Frist selbst.

Was, wenn ich in mehreren Sektoren tätig bin?

Wählen Sie den Sektor, der Ihren Kerngeschäftsbereich am besten beschreibt — bei komplexen Fällen empfiehlt sich die offizielle BSI-Betroffenheitsprüfung.

Ist das eine rechtsverbindliche Auskunft?

Diese Einschätzung basiert auf den zum 16.07.2026 recherchierten Regelungen (NIS2UmsuCG, BSIG). Die tatsächliche Einstufung kann von weiteren Details abhängen — keine Rechtsberatung, im Zweifel BSI oder Rechtsberater konsultieren.

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen, Vorlagen, Skripte, Berechnungen und Empfehlungen dienen ausschließlich Schulungs- und Unterstützungszwecken. Prüfen und testen Sie jedes generierte Ergebnis vor dem produktiven Einsatz. IT Smart Service übernimmt keine Haftung für Missbrauch, Datenverlust, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle sowie rechtliche, finanzielle oder technische Schäden, die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung entstehen. Die Verantwortung für Prüfung, Validierung und Einsatzentscheidungen liegt beim Nutzer.

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