Kleinunternehmer-Rechner 2026
Prüfen, ob Sie 2026 unter die Kleinunternehmerregelung fallen (§19 UStG) — inklusive der Sofort-Wirkung beim Überschreiten der 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr.
Jetzt prüfenDiese Berechnung basiert auf den zum 16.07.2026 recherchierten gesetzlichen Grenzwerten (§19 UStG n.F.). Grenzwerte können sich ändern — prüfen Sie aktuelle Werte im Zweifel beim Finanzamt oder Steuerberater. Keine Steuerberatung.
So funktioniert's
Situation wählen
Bestehendes Unternehmen oder Neugründung im laufenden Jahr.
Umsätze eingeben
Tatsächliche (nicht geschätzte) Nettoumsätze.
Ergebnis ablesen
Sofortige Einschätzung inklusive Sofort-Wirkung bei Grenzüberschreitung.
Vorteile
Wissenswertes zu diesem Tool
Prüft anhand von tatsächlichem Vorjahres- und laufendem Umsatz, ob die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) 2026 anwendbar ist — inklusive der Sofort-Wirkung beim Überschreiten der 100.000-€-Grenze und der anteiligen 25.000-€-Grenze für Neugründungen.
Die Reform 2025 hat die Grenzwerte angehoben (25.000 €/100.000 €) und die Wirkung der laufenden Grenze auf 'sofort statt erst im Folgejahr' geändert — viele Gründer kennen diese Änderung noch nicht.
- Vor Jahresbeginn prüfen, ob die Regelung weiter gilt
- Während des Jahres beobachten, wie nah man an der 100.000-€-Grenze ist
- Als Neugründung den anteiligen Grenzwert berechnen
- Umsatz laufend beobachten, nicht nur einmal jährlich prüfen
- Bei Annäherung an die Grenze frühzeitig steuerlich beraten lassen
- Rechnungsstellung rechtzeitig auf Umsatzsteuer umstellen, sobald die Grenze überschritten ist
Häufige Fragen
Was passiert genau, wenn ich die 100.000-€-Grenze im Jahr überschreite?
Wichtig: Seit der Reform 2025 gilt für die 100.000-€-Grenze der tatsächliche (nicht der geschätzte) Umsatz, und das Überschreiten wirkt sofort — nicht erst im Folgejahr.
Ich habe mein Unternehmen dieses Jahr gegründet — welche Grenze gilt?
Neugründung: Der 25.000-€-Grenzwert wird für Ihr Gründungsjahr anteilig nach vollen Monaten berechnet (nicht der 100.000-€-Grenzwert).
Ist das eine rechtsverbindliche Auskunft?
Diese Berechnung basiert auf den zum 16.07.2026 recherchierten gesetzlichen Grenzwerten (§19 UStG n.F.). Grenzwerte können sich ändern — prüfen Sie aktuelle Werte im Zweifel beim Finanzamt oder Steuerberater. Keine Steuerberatung.
Die bereitgestellten Informationen, Vorlagen, Skripte, Berechnungen und Empfehlungen dienen ausschließlich Schulungs- und Unterstützungszwecken. Prüfen und testen Sie jedes generierte Ergebnis vor dem produktiven Einsatz. IT Smart Service übernimmt keine Haftung für Missbrauch, Datenverlust, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle sowie rechtliche, finanzielle oder technische Schäden, die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung entstehen. Die Verantwortung für Prüfung, Validierung und Einsatzentscheidungen liegt beim Nutzer.
Wir richten Ihr Kassensystem oder Ihre Buchhaltungssoftware ein — Beratung, Installation, Schulung.
Brauchen Sie persönliche IT-Unterstützung?
Unser Team hilft bei allem, was über ein kostenloses Tool hinausgeht.
